Anwaltliche Gütestelle

Der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein hat verfügt, daß es bei einigen Streitigkeiten nicht möglich ist unmittelbar Klage bei Gericht einzureichen, sondern zuvor eine sog. außergerichtliche Schlichtung zu erfolgen hat.

Erst wenn diese erfolglos bleibt ist der Gang zu den Gerichten möglich, bzw. im Erfolgsfall kann durch die Gütestelle ein vollstreckbarer Vergleich ausgestellt werden und ein Klagverfahren ist nicht notwendig.

Diese Schlichtung (auch Güteververfahren oder Mediation genannt) kann vor den Schiedsstellen der Gemeinden oder vor den besonderen Anwaltlichen Gütestellen erfolgen.

Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmung zur vorgerichtlichen obligatorischen Streitschlichtung steht Ihnen Rechtsanwalt Mertens-Ammermann als Anwaltliche Gütestelle zur Verfügung.

Aufgrund besonderer Verleihung und Ermächtigung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer bin ich als "Anwaltliche Gütestelle" bestellt.


Alle im Gesetz benannten Schlichtungsverfahren, wie

- Zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 €

- Nachbarrechtliche Streitigkeiten (Überwuchs, Grenzbaum usw.)

- Ehrenrühriges Verhalten

können daher wie vor einem Schiedsmann der Gemeinde auch bei mir verhandelt werden.


Im Gegensatz zum Verfahren vor einem Schiedsmann liegen die Kosten geringfügig höher, dafür wird aber auch die Fachkompetenz eines Juristen gegenüber einem ehrenamtlichen Laien geboten.

Absolute Neutralität, sowie natürlich eine strikte Schweigepflicht sind umfassend gewährleistet.

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